Durch die Änderungsabnahme wird ein eventueller Konflikt mit der Zulassungsbehörde sowie in einer Verkehrskontrolle durch den Eintrag ins Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1) oder durch das Mitführen der entsprechenden Teilegutachten/-genehmigung, umgangen und sichergestellt. Hierfür muss die Änderungsabnahme allerdings erfolgreich durchgeführt und vollendet sein. Durch den Abschluss einer positiven Änderungsabnahme, bleibt die Betriebserlaubnis des geprüften Fahrzeugs bestehen. Somit wird der ordnungsgemäße Einbau der veränderten Teile bestätigt.
Bei einer Änderungsabnahme sind Fahrzeughalter verpflichtet, dem Prüfer entsprechende gültige Dokumente für nicht serienmäßige Bauteile vorzulegen. Sind keine gültigen Prüfzeugnisse vorhanden, wird ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) erforderlich. Mit dem Gutachten des aaS ist eine Beantragung eines Einzelbetriebserlaubnises bei der zuständigen Zulassungsbehörde möglich.
- Teilegenehmigung – Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
- Teilegutachten – TGA durch einen akkreditierten Technischen Dienst
- EG- oder ECE-Genehmigung
- Gutachten – durch einen aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger)
Sollte ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis (BE) auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit in Korrelation mit einer Strafe dar. Der Mangel eines Betriebserlaubnisses deutet auf eine Gefährdung der Verkehrssicherheit hin und hat zur Konsequenz, dass das Fahrzeug gem. §19 (2) StVZO die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt wird. Die BE erlischt, wenn Fahrzeugart geändert wird, wenn Teile anders gestaltet werden, wenn der Austausch durch nicht genehmigte Teile vollzogen wird, wenn Teile hinzugefügt werden, wenn Teile entfernt werden. Ebenfalls können der Austausch nicht genehmigter Teile, die Ergänzung oder Exzision von Teilen das Erlöschen der BE bedingen.
Die Betriebserlaubnis kann auch dann erlöschen, wenn durch Veränderung einzelner Teile das Abgas- oder Geräuschverhalten des Kraftfahrzeugs beeinträchtigt wird. In Bezug auf die Erfüllung von Anforderungen der Abgasvorschriften stellt diese Beeinträchtigung nämlich ein enormes Hindernis dar.