- Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
- die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Prüfung des Verwendungsbereiches (Kompatibilität der Gasanlage mit Fahrzeug)
- Zustand der Gasanlage
- Prüfung der vorgeschriebenen Befestigung
- -Prüfung des Einbaus der Einzelkomponenten
Notwendige Unterlagen für die GSP
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
- Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
- Benutzerhandbuch
- Einbauhandbuch
Durch die Vorlage des erfolgreichen Untersuchungsberichts bei der Zulassungsstelle wird Ihnen eine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug ausgestellt, welche Sie berechtigt, offiziell am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Implementierung der GWP kann durch einen Prüfingenieur in einer anerkannten Wertstatt erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsbericht ebenso bei der Hauptuntersuchung anzuwenden. Allerdings darf das Datum des Untersuchungsberichts von der anerkannten Werkstatt zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung nicht älter als 12 Monate sein.