Gasanlagenprüfung

Gasanlagenprüfung

Gasanlage - GSP, GAP, GWP nach § 41a StVZO, Anlage XVII, Anlage VIII und Anlage VIIIa der StVZO

Die Prüfung der Flüssiggasanlage eines gasbetriebenen Kraftfahrzeugs erfolgt in zyklischen Intervallen. Nach der Prüfung und Freigabe der Flüssiggasanlage durch die Gassystemeinbauprüfung (GSP) findet die Gaswiederholungsprüfung (GWP) in der Regel alle 24 Monate mit der HU statt, bei der die Dichtheit, der Zustand sowie die Befestigungen und der Einbau der Anlage nach Vorschriftsmäßigkeit wiederholt inspiziert wird. Die Gasanlagenprüfung (GAP) erfolgt nach einem Unfall, einer Reparatur, einer Wartung oder im Falle einer Störung.

Wissenswertes

Untersuchungspunkte GSP

  • Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
  • die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Prüfung des Verwendungsbereiches (Kompatibilität der Gasanlage mit Fahrzeug)
  • Zustand der Gasanlage
  • Prüfung der vorgeschriebenen Befestigung
  • -Prüfung des Einbaus der Einzelkomponenten

Notwendige Unterlagen für die GSP
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115
  • Benutzerhandbuch
  • Einbauhandbuch

Durch die Vorlage des erfolgreichen Untersuchungsberichts bei der Zulassungsstelle wird Ihnen eine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug ausgestellt, welche Sie berechtigt, offiziell am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Implementierung der GWP kann durch einen Prüfingenieur in einer anerkannten Wertstatt erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, den Untersuchungsbericht ebenso bei der Hauptuntersuchung anzuwenden. Allerdings darf das Datum des Untersuchungsberichts von der anerkannten Werkstatt zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung nicht älter als 12 Monate sein.

Untersuchungspunkte GWP

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigungen
  • Überprüfung des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage

Notwendige Unterlagen für die GWP
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
  • Genehmigung nach ECE-R115

Alle Komponenten, Bauteile sowie Verbindungen der Flüssiggasanlage müssen mit dem Prüfzeichen ECE-R115 versehen sein. Sollte dies nicht zutreffen, muss eine Einzelbegutachtung nach §21 StVZO erfolgen.

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