Tempo 100 km/h für Kfz-Anhänger

9. Ausnahmeverordnung der StVO

Um mit einem Wohnwagen oder Anhänger schneller auf als 80 km/h fahren zu können, ist die so genannte "Tempo-100-Genehmigung" erforderlich.

In der Regel beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger gemäß §3 (2) StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Die 9. Ausnahmeverordnung der StVO erlaubt, unter gewissen Voraussetzungen, die max. Geschwindigkeit von 80 km/h bis auf 100 km/h für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zu erhöhen. (s. Wissenswertes, Voraussetzungen Zugfahrzeug und Voraussetzungen Anhänger)

Genauer gesagt, kann die Regelung für Pkw und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t gelten.

Dadurch, dass es sich um eine nationale Regelung handelt, wird diese ausschließlich in Deutschland anerkannt. Außerhalb von Deutschland besteht die Pflicht einer Berücksichtigung sowie Umsetzung aller determinierten Standards.

Wissenswertes

Voraussetzungen Zugfahrzeug

  • Kraftfahrzeug verfügt über ABS
  • Zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5t

Voraussetzungen Anhänger

  • Reifen nicht älter als 6 Jahre
  • Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) oder höher
  • Anhänger muss Tempo-100 geeignet sein
  • Kein Lastzuschlag beim Lastindex
Die Einhaltung der Befolgung von Masseverhältnissen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ist von enormer Bedeutung. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist abhängig vom Leergewicht des Zugfahrzeugs. Bei der Rechnung wird das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit dem X-Faktor multipliziert.
Technische Ausrüstung des Anhängers
Anhänger Wohnwagen Andere Anhänger
Bremse - x x x x x x
Hydraulische Schwingungsdämpfer - x x x x x x
Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung - - x - - x -
Spezielles fahrdynamisches System - - - x - - x
0,3 0,8 1,0 1,0 1,1 1,2 1,2
Sind alle Voraussetzungen durch Zugfahrzeug und Anhänger erfüllt, steht der Veränderung und Assimilation der Fahrzeugpapiere nichts im Weg.
Vom Prüfingenieur erhalten Sie zunächst eine Plakette mit einem Siegel, die als Bestätigung der 100er- Zulassung gilt. Bei Vorlage dieses Nachweises bei der Straßenverkehr Behörde, steht Ihnen die Tempo-100-Plakette zu.

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