Kfz-Gutachten

Kfz-Gutachten

So unangenehm es auch klingen mag, können unglücklicherweise auch Sie Betroffener eines Verkehrsunfalls sein. Unabhängig davon, ob Sie als Geschädigter oder Schädiger in einen Unfall verwickelt sind, entsteht ein Verschulden das ordnungsgemäß und rechtmäßig beglichen werden muss. An diesem Punkt kommt ein Unfallgutachten ins Spiel, in der das Verschulden dokumentiert, bewertet, berechnet, ermittelt und erstellt wird, so dass die Erstattung der entstandenen Gesamtkosten für den Empfänger in die Wege leitet werden können.

An dieser Stelle sind wir Ihr Ansprechpartner und idealerweise Vertrauter respektive Beauftragter zur Bewältigung Ihres Prozesses.

Im Falle eines Unfallschadens erstellen wir Ihnen ein Unfallgutachten in Verbindung mit einem Kostenvoranschlag. Für den Geschädigten entstehen keinerlei Kosten. In der Regel erhält der Geschädigte die Gesamtkosten durch die Versicherung des Schädigers. Bei einer Kaskoversicherung begleicht die Versicherung die entstandenen Gesamtkosten. Dies bedeutet, dass sowohl der Schaden für den Geschädigten als auch der Schaden des Schädigers beglichen wird. Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf freie Wahl eines Sachverständigen, freie Wahl eines Rechtsanwaltes sowie die freie Wahl der Reparaturwertstatt. Des Weiteren hat der Geschädigte den Anspruch auf einen Mietwagen oder den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Es kommt auch häufig vor, dass Versicherungen Ihnen das Angebot machen, ihr eigenes Gutachten in Betracht zu ziehen. Erfahrungsgemäß handeln in den Fällen die Gutachter im Interesse der Versicherungen und nicht unbedingt primär im Interesse des Geschädigten.

Unfallgutachten
(Geschädigter)

Dem Geschädigten werden sämtliche Kosten erstattet. Dies gilt auch für die Kosten des Gutachtens, welches in der Regel die gegnerische Versicherung trägt. Das Gutachten kann auch als Schutz zur Vorlage für unsachgemäße Reparaturen oder geringe Auszahlungsbeträge genutzt dienen.

Wichtige Parameter und Informationen bei der Erstellung eines Gutachtens sind folgende:
  1. Der Unfallzeitpunkt
  2. Unfallgegnerdaten
  3. Fahrzeugdaten
  4. Versicherungsdaten des Unfallgegners
  5. Beschreibung des Unfallhergangs oder falls vorhanden die Polizeiliche Unfallmitteilung 
  6. Aussagekräftige Fotodokumentation des Schadens
  7. Bewertung des Schadens durch den Gutachter
  8. Berechnung und Kalkulation des Ausmaßes des Schadens durch den Gutachter
  9. Ermittlung des Ausmaßes des Schadens durch den Gutachter
  10. Erstellung des Gutachtens mit aussagekräftiger Fotodokumentation
  11. Versendung des vollständigen Gutachtens zu der Versicherung und zum Geschädigten

Der zeitliche Rahmen von der Erstellung bis zum Versand eines Gutachtens beläuft sich auf eine Spanne zwischen 24 und 48 Stunden. Erfahrungsgemäß erhält der Geschädigte den ermittelten die Auszahlung des Schadensbetrags zwischen ein bis zwei Wochen. Allerdings ist hierbei nicht außer Acht zu lassen, dass die Freigabe des Schadensbetrages durch die Versicherungen nach dem Gesetz bis zu 6 Wochen dauern kann.

Das Gutachten kann auch im Falle der Entscheidung für den Kauf eines neuen Fahrzeugs statt für die Reparatur des Unfallfahrzeugs, als Basis für den Kostenausgleich der entsprechenden Versicherung verwendet werden.

Unfall-/Kaskogutachten
(Schädiger)

Bei einem Verkehrsunfall ist man entweder Geschädigter oder Schädiger. Als Schädiger begleicht die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners respektive des Geschädigten. Liegt jedoch auch ein Schaden am eigenen Unfallfahrzeug vor, kann eine Instandsetzung erforderlich sein.

Im Falle einer Instandsetzung kann der entstandene Schaden, falls vorhanden, durch die Kfz-Kasko-Versicherung getragen werden. Die Rechte, Pflichten und Leistungen dabei sind vom Versicherungsvertrag abhängig. Von Bedeutung ist in einem Kasko-Fall die Weisungspflicht gegenüber der Versicherung sowie die unmittelbare Mitteilung des Falles an die Versicherung. In der Regel besteht das Recht auf eine freie Werkstattauswahl. Es sei denn, im Kasko-Vertrag wurde eine Werkstattbindung vereinbart.

Das Kaskogutachten wird auch dann erstellt, wenn ein Schaden vorliegt, der selbstverursacht wurde oder durch einen Verursacher entstanden ist, der nicht ermittelbar oder identifizierbar ist. In solchen Fällen sollten unverzüglich Beweise festgehalten und angefertigt werden, die rechtssicher verwendet werden können. Diese dienen der Ermittlung, inwiefern es sich bei dem Fall um ein Teil- oder Vollkaskoschaden handelt.

Gebrauchtwagenbewertung

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist nicht immer so einfach, wie man glaubt. Auf Grund des unglaublich großen Spektrums an Optionen auf dem Markt, sowie die Diversität an Qualität, Sicherheit sowie der Lebensdauer gerät man schnell in Dilemmata. Fahrzeuge, die technisch, so wie optisch eine Unversehrtheit, eine respektive Intaktheit des Fahrzeugzustandes zu versprechen scheinen, können durch professionelle Vorgehensweise und fundierte Erfahrung relativ schnell entlarvt werden.

Eine richtige Entscheidung hinsichtlich dem Kauf eines neuen Fahrzeugs erfordert eine professionelle Beratung sowie eine vorausgehende technische Überprüfung des in Frage kommenden Kraftfahrzeugs. Durch gezieltes Handeln lassen sich Zeit, Aufwand und Kosten deutlich reduzieren.

Bei der Gebrauchtwagenbewertung werden sämtliche relevante Untersuchungen am Fahrzeug fachmännisch durchgeführt, bewertet und dokumentiert sowie die Korrektheit bzw. Authentizität der Fahrzeugdaten und -angaben nachgewiesen. Um einen Betrugsfall auszuschließen, werden die Fahrzeugdokumente auf Fälschung und Manipulation untersucht.

Durch das Gutachten wird es ersichtlich, ob und welche Mängel das Fahrzeug aufweist und ob oder mit welchem Aufwand zusätzlich kalkuliert werden muss.

Kfz-Wertschätzung

Beim Verkauf eines Fahrzeugs kommt es hin und wieder vor, dass der potenzielle Käufer (oder Interessent) sich über das Fahrzeug negativ äußert, um dadurch den Verkäufer zur Reduktion des festgelegten Preises zu verleiten. Unsichere und unerfahrene Verkäufer laufen in solchen Fällen Gefahr, da sie schnell dazu neigen, das Fahrzeug unter dem Wert, zu einem unfairen Preis herzugeben. 

Um solchen unfairen Abwicklungsgeschehen entgegenzuwirken, wird vor dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs zu einer Durchführung einer Kfz- Wertschätzung geraten. Die besagte Wertschätzung des Kraftfahrzeugs gibt einen konkreten Aufschluss über den messbaren oder verifizierbaren Zustand des Fahrzeugs vor dessen Verkauf. Unter diesen Aspekten wird durch das Gutachten des aktuellen Wertes des zum Verkauf angebotenen Fahrzeugs ermittelt.

Bei der Erfassung des Wertes werden relevante Einflussfaktoren wie das Alter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, der Zustand und Beschädigungen am Fahrzeug sowie zusätzliche Sonderausstattung des Fahrzeugs bleiben nicht unberücksichtigt.

Kostenkalkulation bei einem Unfallgutachten
Das Kfz-Gutachten dient dazu, dass alle Forderungen und Ansprüche im Kontext eines Unfallschadens bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Im Falle eines Schadens muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers, also des Schädigers die Kosten für die Erstellung des Unfallgutachtens sowie die Kosten für den Rechtsanwalt tragen.

Ablauf bei einem Verkehrsunfall
Wir raten Ihnen, sich bei einem Verkehrsunfall unmittelbar an uns zu wenden, um eventuelle Konsequenzen zu vermeiden. Des Weiteren ist es an der Unfallstelle zu Ihren eigenen Gunsten, sich ausschließlich mit der Polizei über eine mündliche oder schriftliche Absprache einzulassen.

Wenn Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt sind

  1. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab um Folgeunfälle zu auszuschließen (Idealerweise mit Warnweste)
  2. Fertigen Sie aussagekräftige Beweisfotos an
  3. Bei leichten Schäden ist es ratsam, Ihr Fahrzeug von der Fahrbahn zu bewegen
  4. Wählen Sie den Notruf und führen Sie eine Schilderung der Unfallsituation unter Angabe von Verletzen kurz und präzise durch
  5. Leisten Sie bei Bedarf erste Hilfe (auch Zeugen sind verpflichtet, erste Hilfe zu leisten und bei der Sicherung des Unfallortes zu unterstützen)
  6. Führen Sie einen Austausch der Versicherungsdaten mit den Unfallbeteiligten 
  7. Bei Kommunikationsunfähigkeit des Unfallgegners übermitteln Sie die Informationen direkt der Polizei
  8. Kontaktieren Sie uns als Ihren Sachverständigen, um Absprachen zur gemeinsamen Vorgehensweise zu treffen

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