UMA – Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens

Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens

Bei der Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens gemäß §47a StVZO werden die Kraftfahrzeuge auf Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit sowie die Motor-Steuer-Systeme und Abgasreinigungsanlage nach Fehlern untersucht. In Deutschland gilt dies für fast alle Kraftfahrzeuge als Pflicht. Die ausgelesenen Werte am Kraftfahrzeug liefern Informationen über den aktuellen Zustand und die Funktion des Motors.

Die Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens als bedeutende Komponenten bilden einen wichtigen Bestandteil der Hauptuntersuchung. Wird die UMA vollbracht, wird im Untersuchungsbericht (unter dem Punkt „Hinweise“) darauf verwiesen.

Der erste Hauptuntersuchung sowie zur Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens wird bei neu zugelassenen Pkw’s erstmals in 36 Monaten fällig. Ab dann reduziert sich die Zeitspanne auf 24 Monate. Im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung beträgt die Vorschrift alle 12 Monate.

Wissenswertes

Welche Fahrzeuge sind nicht UMA-Pflichtig?

  • Otto: <4 Räder, <400 kg oder <50 km/h, Erstzulassung vor dem 01.07.1969
  • Diesel: <4 Räder oder <25 km/h, Erstzulassung vor dem 01.01.1977
  • alle Krafträder vor dem 01.01.1989
  • Rote Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • LoF-Zugmaschinen
  • Stapler
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Die UMA gibt Aufschluss über die Fahrzeug-Solldaten durch die Motortemperatur, Zündzeitpunkt, Schließwinkel, Drehzahlbereich, CO-Gehalt im Abgas (Otto), Lambda-Bereich (Otto) sowie die maximale Diesel Rauchgastrübung (Diesel) ermittelt.

Die Erfassung der Motordrehzahl ist durch Nutzung diverser Verfahren möglich. Während bei Ottomotoren die Motordrehzahl anhand des Zündkabels per Induktionszange erfasst werden kann, ist eine Erhebung der Motordrehzahl beim Diesel über den Piezogeber an den Einspritzleitungen denkbar. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Erfassung der Motordrehzahl über einen Schwingungssensor oder durch den optischen Aufnehmer anhand einer Markierung an der Kurbelwelle. Das modernste Verfahren, welches bei der Erfassung Anwendung findet, ist gekennzeichnet durch das Auslesen des Motorsteuergeräts via eines Fahrzeugdiagnosesystems, dem so genannten On-Board-Diagnose (OBD) System.

Der Katalysator bildet heutzutage einen bedeutenden Bestandteil bei der UMA. Der Katalysator hilft, die Schadstoffe in CO2 und H2O umzuwandeln.

Der Katalysator besteht aus einem Gehäuse mit Dämpfung und beinhaltet eine katalytisch aktive Schicht sowie eine Zwischenschicht und einem Träger aus Keramik oder Metall. Beim Umwandlungsprozess entstehen zwei Oxidationsprozesse sowie ein Reduktionsprozess. Zunächst wird CO zu CO2 oxidiert. Aus der Oxidation von HC entsteht H2O und CO2, aus der Reduktion von NOX hingegen der Stickstoff N2.

Was wird geprüft?

UMA/Otto - Abgasuntersuchung Fremdzündungsmotor (Benzin)

Bei der Abgasuntersuchung mit Otto-/Benzin-Motoren werden Schadstoffe wie CO, HC, O2, NOX im Leerlauf oder bei erhöhter Drehzahl durch eine zugeführte Sonde in den Abgasrohr gemessen.

Was wird bei Ottomotoren (Fremdzündungsmotoren) untersucht?

Ohne Kat
Die Messung erfolgt bei Leerlaufdrehzahl. Der CO Gehalt der Abgase darf dabei einen prozentualen Satz von 3,5% nicht überschreiten.

Ungeregelter Kat
Auch die Messung eines ungeregelten Kat’s erfolgt bei Leerlaufdrehzahl. Der CO Gehalt der Abgase darf auch hier einen prozentualen Satz von 3,5% nicht überschreiten. Die optimale Messung erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl.
Hierbei dürfen die Richtlinien oder Angaben des Herstellers nicht unberücksichtigt bleiben. Ein Verstoß gegen manifestierte Angaben des Herstellers hinsichtlich des CO-Werts der Abgase wird nicht toleriert.


Geregelter Kat
Auch hier erfolgt die Messung bei Leerlaufdrehzahl. Hier darf der CO Gehalt über einen prozentualen Satz von 0,5% nicht hinausgehen. Der Grenzwert für Fahrzeuge nach Euro4-Norm liegt bei 0,3%. Eine Regelkreisprüfung sowie eine gezielte Involvierung einer Störgröße tragen zur Prüfung der Funktion des Lambdaregelkreises bei. Die besagte Ermittlung erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl. Der Wert des Lambda sollte zwischen 0,97 und 1,03 angesetzt sein, der CO-Gehalt den Prozent von 0,3 nicht überschreiten. Als Grenzwert für Fahrzeuge nach Euro4-Norm ist ein Maß von 0,2% vorgesehen.

Mit OBD (On-Board-Diagnose)
Wie bei den oben aufgeführten Messungen findet die Erhebung der Daten hier ebenso über eine On-Board-Diagnose bei Leerlaufdrehzahl statt. Von einer Erfassung der Abgase wird abgesehen. Ein Regelsondentest ermöglicht die Lieferung eines Aufschlusses über die Aufgabe der Sauerstoffsonden. Dieser Prozess erlaubt das Auslesen der während des Fahrvorgangs im Kraftfahrzeug gesicherten, abgasrelevanten Fehler. Die Messung erfolgt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl. Der Wert des Lambda muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der CO-Wert darf auch hier die Angaben des Herstellers nicht überschreiten.

UMA/Diesel - Abgasuntersuchung Selbstzündungsmotor

Die Rußpartikel werden mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung ermittelt und sollten sich in einem bestimmten Richtlinien-Rahmen für Trübungsfaktor (k-Wert) bewegen.

Was wird bei Dieselmotoren (Selbstzündungsmotoren) mit/ohne OBD untersucht?

Zu erfassen ist der Trübungswert durch Ruß. Die Vorgabe bezüglich eines gesetzlichen Grenzwertes für Kraftfahrzeuge lag vor dem 01.10.2006 bei 2,5 m−1. Seit dem 01.10.2006 ist der Grenzwert für Kraftfahrzeuge nach Euro4-Norm auf 1,5 m−1 verändert.

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