Die Vorgabe besagt, dass Flüssiggasanlagen für Wohnmobile und Wohnwagen nach dem Arbeitsblatt G 607 des GVGW alle 24 Monate einer Prüfung unterzogen werden müssen. Die Prüfung der Flüssiggasanlage gewährleistet die Sicherheit, sodass dem austretenden Gas, welcher eine Erstickung oder Explosion droht, entgegengewirkt wird. Die Anlage kann aus Herd, Warmwasser, Heizung, Kühlschrank sowie weitere Geräte bestehen. Die gültige Gasprüfung ist Voraussetzung für viele Camping- oder Stellplätze.
Beim Wohnmobil führt bei Erstinbetriebnahme die Überprüfung der Gasanlage in der Regel der Hersteller durch. Danach erfolgt alle 24 Monate die Prüfung der Gasanlage durch den Prüfingenieur. Eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung der Flüssiggasanlage bildet gemäß §29 StVZO und Anlage VIII der StVZO die grundlegende Voraussetzung, um eine Hauptuntersuchung zu bestehen.
Beim Wohnwagen führt bei Erstinbetriebnahme die Überprüfung der Gasanlage vornehmlich ebenfalls der Hersteller durch. Danach erfolgt alle 24 Monate die Prüfung der Gasanlage durch den Prüfingenieur. Eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung der Flüssiggasanlage ist gemäß §29 StVZO und Anlage VIII der StVZO nicht erforderlich, um die Hauptuntersuchung zu bestehen. Es gilt allerdings als grobe Fahrlässigkeit, wenn im Falle eines Unfalls keine erfolgreiche Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden kann.
Die Prüfung enthält viele Voraussetzungen, die erfolgreich zu bestehen gelten. Damit dies gewährleistet werden kann, sollten alle Geräte, die an das Gassystem angeschlossen sind, intakt sein. Die Verfügung über einer ausreichenden Ladung der Batterie, die für das Zünden der Gasgeräte verantwortlich ist, ist von signifikanter Bedeutung. Die gilt allerdings nicht für Piezo-Zünder. Die angeschlossene Gasflasche darf nicht leer sein. Des Weiteren ist hier das gelbe Prüfbescheinigungsheft erforderlich.
Unabhängig vom Zustand, ist nach der europäischen Norm EN 1949 und EN 12864/13786 eine Ersetzung aller Druckgeräte sowie instabilen Anschlussleitungen nach spätestens 10 Jahren zu ersetzen.