Kraftfahrzeuge, die dem Personenbeförderungsgesetzt (PBefG) unterliegen, müssen durch den Gesetzgeber die Hauptuntersuchung in jährlichem Intervall durchführen.
Dazu werden die Kraftfahrzeuge in Bezug auf Ausrüstung und Beschaffenheit durch die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorgegeben.
Zu diesen Kraftfahrzeugen zählen Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse. Die Untersuchung nach BOKraft unterscheidet sich nach der außerordentlichen Untersuchung (gem. §42 BOKraft) und der wiederkehrenden Untersuchung (gem. §41 BOKraft). In dieser werden zusätzlich spezielle Prüfpunkte untersucht (s. Wissenswertes, §41 BOKraft und §42 BOKraft).
Wissenswertes
§ 41 BOKraft
Die wiederkehrende Untersuchung dient der Feststellung des Kraftfahrzeugs zur Erfüllung der Anforderungen nach BOKraft. Die Plakette wird mit einer Frist von einem Jahr zugeteilt.
Wiederkehrende Untersuchung nach § 41 BOKraft
KOM: Anzahl der Feuerlöscher
KOM: Anzahl der Verbandskästen
KOM: Anzahl der Nothämmer
KOM: Kennzeichnung der Notausstiege
KOM: End- und Schließstellung bei automatischen Türen
Taxi: gültige Eichung des Fahrpreisanzeigers
Taxi: Schild mit Unternehmeranschrift
Taxi: Ordnungsnummer
Taxi: Kenntlichmachung durch Farbgebung in Hellelfenbein / RAL 1015
Taxi: Vorschriftsmäßigkeit der Außenwerbung
Mietwagen: gültige Eichung des Wegstreckenzählers
Mietwagen: Vorschriftsmäßigkeit der Außenwerbung
§ 42 BOKraft
Die außerordentliche Untersuchung ist eine Hauptuntersuchung, die vor der Fälligkeit der HU sowie im Umfang einer HU durchzuführen gilt. Diese stellt bei Erstnutzung und Besitzerwechsel eines bereits als Taxi geltenden Fahrzeugs sowie bei der Erstinbetriebnahmen im Unternehmen dar. Des Weiteren gilt die außerordentliche Untersuchung bei einer Ausrüstung eines privaten Fahrzeugs nach BOKraft, beziehungsweise bei der Einführung als Taxi oder Mietwagen in den Verkehr.
Außerordentliche Untersuchung nach § 42 BOKraft
bei Erstnutzung im Unternehmen
bei Erstinbetriebnahme im Unternehmen
bei Umrüstung eines privaten Fz. nach BOKraft zu einem Taxi oder Mietwagen
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