Als hoheitlicher Amtsträger des Landes Nordrhein-Westfalen ist Herr Aydin durch die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (aaÜO) TÜV NORD offiziell betraut. Zugleich besteht eine vertrauliche kooperative Partnerschaft mit TÜV NORD.
Die Hauptuntersuchung (HU) ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und muss periodisch durchgeführt werden.
Mit der Hauptuntersuchung, der so genannten „HU“, wird die aktuelle Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltbelastbarkeit von Verkehrsmitteln in gesetzlich reglementierten Zeitintervallen sichergestellt. Die Hauptuntersuchung umfasst neben der Funktions- und Wirkungsprüfung ebenfalls eine Evaluation der Sicht. Die Abgasuntersuchung AU, auch „UMA“ genannt, bildet seit dem 01.01.2010 gemäß der AU-Richtlinie (Nr. 6.8.2. Anlage VIIIa StVZO) einen wesentlichen Bestandteil der HU.
Diese Untersuchung ist explizit darauf ausgerichtet, gezielte Baugruppen zu inspizieren, welche die Brems-, Lenk-, Auspuff-, Beleuchtungs- und Signalanlage, Räder und Reifen, Achsen mit Aufhängung. , Federung und Dämpfung, Fahrgestell, Rahmen und Karosserie sowie den Motor in Verbindung mit dem Antriebsstrang, umfassen. Auch die Identifizierung des zu prüfenden Fahrzeugs, dessen Sichtverhältnisse, Umweltbelastung sowie dessen Ausrüstung gelten in diesem Kontext als zu prüfende Komponenten.
Die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge mit sicherheitsrelevanten elektronisch geregelten Bauteilen und Systemen ab Baujahr 2006 werden seit Juli 2015 mit dem HU-Adapter durchgeführt. Die Verbindung zur FSD-Datenbank erfolgt über die On-Board-Schnittstelle (OBD) im Fahrzeug. Das zeitliche Intervall für eine HU bei Pkw‘s und Motorrädern liegt gegenwärtig bei 24 Monaten. Bei Kraftfahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, wird hingegen die Hauptuntersuchung erst nach 36 nach Erstzulassung fällig und erst danach wieder alle 24 Monate. Für Wohnmobile bis 3,5t sind die Fristen für die Hauptuntersuchung mit dem Pkw identisch.