HU

Amtliche Tätigkeiten


Als hoheitlicher Amtsträger des Landes Nordrhein-Westfalen ist Herr Aydin durch die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (aaÜO) TÜV NORD offiziell betraut. Zugleich besteht eine vertrauliche kooperative Partnerschaft mit TÜV NORD.

Die Hauptuntersuchung (HU) ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und muss periodisch durchgeführt werden.

Mit der Hauptuntersuchung, der so genannten „HU“, wird die aktuelle Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltbelastbarkeit von Verkehrsmitteln in gesetzlich reglementierten Zeitintervallen sichergestellt. Die Hauptuntersuchung umfasst neben der Funktions- und Wirkungsprüfung ebenfalls eine Evaluation der Sicht. Die Abgasuntersuchung AU, auch „UMA“ genannt, bildet seit dem 01.01.2010 gemäß der AU-Richtlinie (Nr. 6.8.2. Anlage VIIIa StVZO) einen wesentlichen Bestandteil der HU.

Diese Untersuchung ist explizit darauf ausgerichtet, gezielte Baugruppen zu inspizieren, welche die Brems-, Lenk-, Auspuff-, Beleuchtungs- und Signalanlage, Räder und Reifen, Achsen mit Aufhängung. , Federung und Dämpfung, Fahrgestell, Rahmen und Karosserie sowie den Motor in Verbindung mit dem Antriebsstrang, umfassen. Auch die Identifizierung des zu prüfenden Fahrzeugs, dessen Sichtverhältnisse, Umweltbelastung sowie dessen Ausrüstung gelten in diesem Kontext als zu prüfende Komponenten. 

Die Hauptuntersuchung der Fahrzeuge mit sicherheitsrelevanten elektronisch geregelten Bauteilen und Systemen ab Baujahr 2006 werden seit Juli 2015 mit dem HU-Adapter durchgeführt. Die Verbindung zur FSD-Datenbank erfolgt über die On-Board-Schnittstelle (OBD) im Fahrzeug. Das zeitliche Intervall für eine HU bei Pkw‘s und Motorrädern liegt gegenwärtig bei 24 Monaten. Bei Kraftfahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, wird hingegen die Hauptuntersuchung erst nach 36 nach Erstzulassung fällig und erst danach wieder alle 24 Monate. Für Wohnmobile bis 3,5t sind die Fristen für die Hauptuntersuchung mit dem Pkw identisch.

Leistungen

HU - Hauptuntersuchung

nach § 29 StVZO, Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO (Pkw)

HU - Hauptuntersuchung

nach § 29 StVZO, Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO (Krad)

SP - Sicherheitsprüfung

nach § 29 StVZO, Anlage VIII StVZO
(KOM, LKW, Anhänger)

UMA - Untersuchung des Motormanagements und Abgasverhaltens

nach § 29 StVZO, Anlage VIII und Anlage VIIIa StVZO

Änderungsabnahme

nach § 19 (3) StVZO

HU - Hauptuntersuchung

Wiederkehrende Untersuchung nach
§ 41 BOKraft
(Taxen & Mietwagen)

HU - Hauptuntersuchung

Außerordentliche Untersuchung nach
§ 42 BOKraft
(Taxen & Mietwagen)

GAP - Gasanlagenprüfung

nach § 41a StVZO, Anlage XVII, Anlage VIII und Anlage VIIIa der StVZO

GWP - Gaswiederholungsprüfung 

nach § 41a StVZO, Anlage XVII, Anlage VIII und Anlage VIIIa der StVZO

GSP - Gassystemeinbaupürfung

nach § 41a StVZO, Anlage XVII, Anlage VIII und Anlage VIIIa der StVZO

Prüfung von Gasanlagen

nach dem Arbeitsblatt G 607 des GVGW in Wohnmobilen und Wohnwagen

Oldtimer-Gutachten 

nach § 23 StVZO

07'er-Kennzeichen
(Oldtimerkennzeichen) 

nach 49. Ausnahmeverordnung
der StVZO

Tempo 100 km/h
für Kfz-Anhänger

nach 9. Ausnahmeverordnung
der StVO

ADR 

Verlängerung nach
§ 6 der GGVSEB

Mängelklassen

Nach einer positiven Hauptuntersuchung wird die neue Prüfplakette über dem Zulassungssiegel am amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs, welches sich am Heck befindet, angebracht. 

In Folge der durchgeführten Hauptuntersuchung am Fahrzeug wird dem Halter des Fahrzeugs eine Prüfplakette erteilt, wodurch die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der HU, nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung der Anlage VIIIa der StVZO, offiziell bestätigt wird.

Es ist keine Seltenheit, dass bei geprüften Fahrzeugen Mängel festgestellt werden. Diese werden bewertet und kategorisch aufgelistet.

Bewährte Kategorien sind folgende:
- Ohne Mängel (OM)
- Hinweis (HW)
- Geringe Mängel (GM)
- Erhebliche Mängel (EM)
- Gefährliche Mängel (VM; seit 20.05.2018)
- und Verkehrsunsicher (VU)

GM - Geringer Mangel

Geringe Mängel entstehen aufgrund von Gebrauch oder Verschleiß durch die eine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelastung nicht zu rechnen ist.
  • Keine Nachuntersuchung notwendig
  • Prüfplakette wird nur dann zugeteilt, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.

EM - Erheblicher Mangel

Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen oder erwarten lassen.
  • Nachuntersuchung notwendig
  • Prüfplakette wird nicht zugeteilt
  • Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden
  • Frist: 1 Monat

VM - Gefährlicher Mangel

Gefährliche Mängel sind Erhebliche Mängel, die eine Umweltbelastung oder Verkehrsgefährdung darstellen.
  • Nachuntersuchung notwendig
  • Prüfplakette wird nicht zugeteilt
  • Unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs ist nicht vorhanden
  • Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden
  • Frist: 1 Monat

VU - Verkehrsunsicher

Gefährliche Mängel, die eine direkte oder unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen.
  • Nachuntersuchung notwendig
  • Prüfplakette wird nicht zugeteilt
  • Unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs
  • Zulassungsbehörde wird benachrichtigt und die Prüfplakette wird entfernt

Reservierung (HU)

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