§23 StVZO - Oldtimer-Gutachten

Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
nach §23 StVZO

Oldtimer gelten als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Sie verfügen über steuerliche und gesetzliche Vorzüge. Durch ihre Charakteristika als historisches Fahrzeug, ist eine Überquerung aller Umweltzonen ohne eine entsprechende Umweltplakette zugelassen.

Die jährliche Kfz-Steuer gemäß §9 (4) KraftStG setzt sich aus einem Festbetrag für Pkw in Höhe von 191,73€ sowie für Krafträder in Höhe von 46,02€ zusammen.

Wissenswertes

Voraussetzungen

Für die Anerkennung und Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer, wird die Erfüllung des §2, Nr.22 FZV vorausgesetzt. Damit eine Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach §23 StVZO gewährleistet werden kann, ist ein voriges Gutachten durch einen Prüfingenieur unabdingbar.

Die Klassifizierung eines Fahrzeugs als Oldtimer setzt folgendes voraus:
  • Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter Erhaltungszustand
  • weitestgehend Originalzustand
  • Fungierung zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes

Fällt ein Gutachten positiv aus, besteht auf Wunsch des Besitzers die Möglichkeit einer Beantragung eines H-Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde.

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